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BPatG, 22.07.2014 - 10 W (pat) 132/14 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BPatG, 22.07.2014 - 10 W (pat) 132/14
Zwar darf die eigentliche Patentprüfung nicht in das Verfahrenskostenhilfeverfahren vorverlagert werden, da es sich hierbei nur um eine summarische Prüfung handelt (…vgl. dazu Schulte/Schell, PatG, 9. Aufl., § 130 Rn. 39) und daher die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden dürfen (BVerfGE 81, 347, 357 ff.); der Mangel des vorliegenden Anmeldungsgegenstandes ist aber so handgreiflich, dass der angefochtene Beschluss, dessen Ausführungen sich der Senat (mit Verweis wiederum auf den Amtsbescheid vom 4. September 2013) anschließt, diesen Maßstab ersichtlich nicht überschreitet.